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Berateranerkennung
Im Hinblick auf einen qualitativ hoch stehenden Berufsstand und im Interesse der Auftraggeber sowie der Medien prüft und überwacht die SW nach fachlichen Kriterien die Leistungen der Fullservice-Agenturen und erteilt ihnen eine entsprechende SW-Anerkennung.

Die Anerkennung stützt sich auf die fachliche Eignung einer natürlichen Person als Anerkennungsträger und kommt der Werbe- oder Mediaagentur zuteil, welcher der Anerkennungsträger in leitender und verantwortlicher Funktion vorsteht. Die Anerkennung wird alle fünf Jahre erneuert.

Die von der SW dermassen anerkannten Werbe- und Mediaagenturen sind befugt den Titel «SW-anerkannt» zu führen sowie in der Werbung das entsprechende Signet zu verwenden.

Das Anerkennungsreglement und das Auftragsformular können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Das SW-Berufsregister der anerkannten Werbe- und Mediaagenturen, welches rund 200 Adressen umfasst, ist öffentlich und kann bei der SW-Geschäftsstelle bezogen oder direkt hier abgerufen werden:

Reglement für das Berufsregister

Vollständiges SW-Berufsregister / anerkannte Kommunikationsberater/innen

SW-Berufsregister A-E
SW-Berufsregister F-J
SW-Berufsregister K-O
SW-Berufsregister P-T
SW-Berufsregister U-Z



Spillmann
 

Martin Spillmann, Mitinhaber und Creative Director Spillmann/Felser/Leo Burnett AG, Zürich

  «Werbung machen ist ein Privileg, das ich je länger, je mehr zu schätzen weiss. Das Privileg wieder und wieder vor neuen, interessanten Aufgaben stehen zu dürfen, sich mit der Zeit ein immer grösseres branchenübergreifendes Wissen anzueignen, verschiedene Zielgruppen – bestenfalls mit Intelligenz und Humor – auf ganz unterschiedliche Art zu umwerben. Und falls das besonders gut gelingt, dafür auch noch Anerkennung zu erhalten.»