Jahresbericht 2011 des Rechtskonsulenten der SW
Die unentgeltliche telefonische Rechtsauskunft ist nach wie vor wohl als Haupttätigkeit des Rechtsdienstes anzusehen. Rund ein bis zwei Anfragen pro Tag treffen beim Verband resp. seinem Rechtskonsulenten ein. Es sind vor allem die grösseren Agenturen, die von diesem Angebot Gebrauch machen. Es fragt sich, was der Grund dafür ist. Sind sich die kleineren Agenturen der rechtlichen Risiken ihrer kreativen Leistungen manchmal wohl nicht bewusst? Oder ist das Angebot der Schweizer Werbung SW in diesen Kreisen zu wenig bekannt? Tatsache ist: Aus der gesetzlichen Sorgfaltspflicht sind die Agenturen verpflichtet, ihre Auftraggeber über rechtliche Risiken aufzuklären. Die Auftraggeber wiederum haben ein eigenes Interesse, allfällige rechtliche Konsequenzen ihrer kommerziellen Kommunikation zu kennen. Denn eventuelle Strafverfahren, Unterlassungsklagen oder Schadenersatzansprüche treffen die Auftraggeber und ihre Verantwortlichen persönlich.
Die Revision der Preisbekanntgabeverordnung, welche im Entwurf kaum realisierbare Verschärfungen vorsah, hat die SW auch im 2011 beschäftigt. Sie hat durch entsprechende Stellungnahmen und Eingaben versucht, die zuständigen Behörden über die praktischen Auswirkungen solcher neuer Rechtsregeln aufzuklären. Das Resultat der Bemühungen der SW steht noch nicht fest. Tatsache ist, dass die Einführung der neuen Bestimmungen vom Bund hinausgeschoben wurde und der Verordnungsentwurf noch einmal überarbeitet wurde. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die Bemühungen der SW nicht folgenlos blieben.
Die EU-Konsultation zur Revision der EU-Tabakrichtlinien, an welcher auch die SW teilnahm, hat zu tausenden Eingaben geführt. Die EU ist noch immer damit beschäftigt, diese Eingaben auszuwerten. Es zeigt sich aber, dass Werbeverbote nach wie vor politisch attraktiv zu sein scheinen. So hat das schweizerische Parlament im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ein strafrechtliches Verbot der Missachtung von Sterneinträgen eingeführt, welches am 1. April 2012 in Kraft treten wird. Der Wortlaut dieser neuen Bestimmung ist völlig unklar, da diese Vorschrift im Entwurf und der Botschaft des Bundesrates nicht enthalten war. Mittels einer Arbeitsgruppe der Lauterkeitskommission unter Einbezug der beteiligten Kreise wird versucht, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Ebenfalls neue verschärfte Bestimmungen wurden vom Bund betreffend die Energieeffizienzangaben bei Autowerbung auf Anfang 2012 erlassen. In der Praxis stellen sich damit Fragen ob, wie und welche Angaben in welchen Werbemitteln aufzunehmen sind. Daher hat die SW zusammen mit dem zuständigen Bundesamt für Energie BFE einen Workshop durchgeführt, an welchem diese Neuerungen erläutert und besprochen wurden. Es sollte damit der Dialog zwischen den rechtsdurchsetzenden Behörden und den betroffenen Mitgliedern der Werbebranche gefördert werden, um Konflikte und Amtsverfahren möglichst zu verhindern.
Marc Schwenninger
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