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Vernehmlassungen


 
Rechtsberatung und juristische Dienstleistungen
Die SW bietet ihren Mitgliedern vielfältige Rechtsauskünfte und zahlreiche Dienstleistungen juristischer Art:

Ein unentgeltlicher Rechtsdienst steht allen Mitgliedern für allgemeine Fragen des Werberechts offen.

Die SW verfügt über einen Referentendienst: Auf Anfrage vermittelt ein Vertreter der Dachorganisation unentgeltlich einen praxisnahen Überblick über das Werberecht unseres Landes.

Dank eines von der SW betreuten Schlichtungsdienstes konnte schon manch aufwendiger und teurer Prozess im Zusammenhang mit Urheberfragen und Verlagsstreitigkeiten im Werbebereich aussergerichtlich geklärt und erledigt werden.
 

 

 

 

Jahresbericht 2009 des Rechtskonsulenten der SW

Die Hauptaufgabe des Rechtsdienstes der Schweizer Werbung SW liegt in der telefonischen unentgeltlichen Rechtsauskunft für die SW-Mitglieder. Dies war auch im abgelaufenen Jahr eine der Haupttätigkeiten. So trafen manchmal mehrere Anfragen pro Tag ein. Ein immer wiederkehrendes Thema ist dabei die Problematik der Benutzung von fremden Namen sowie Abbildungen von Personen. Wie auch die Grundsätze der Lauterkeitskommission bestätigen, sind die rechtlichen Vorgaben zu diesem Problem klar: Es ist unlauter, in der kommerziellen Kommunikation ohne ausdrückliche Zustimmung Name, Abbild, Aussage oder Stimme einer identifizierbaren Person zu verwenden. Als Abbild gilt jede Darstellung – auch solche durch Zeichnungen, Karikaturen, Gemälde oder Doubles.

Ebenfalls viele Anfragen gingen zum Thema Urheberrecht ein. Im Gegensatz zum Persönlichkeitsschutz handelt es sich beim Urheberrecht um eine sehr unklar geregelte Rechtsmaterie. Fragen wie «Besteht ein Urheberrecht an einem bestimmten Werbemittel?» oder «Wem gehört das Urheberrecht?» werden durch das Gesetz nicht oder nur unklar beantwortet. Gerade die Werbebranche bekommt es zu spüren, dass der Gesetzgeber im Rahmen der letzten Revision des Urheberrechtsgesetzes ausdrücklich darauf verzichtete, klare Gesetzesbestimmungen über die Frage des Überganges von Urheberrechten z.B. vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber oder von der Agentur auf den Auftraggeber zu schaffen. Die Botschaft an die Branche lautet daher: Klare Verhältnisse können nur durch eindeutige schriftliche Vertragsklauseln geschaffen werden.

Eine weitere Aufgabe des Rechtsdienstes der SW sind Stellungnahmen im Rahmen von Vernehmlassungen zu neuen Gesetzesvorhaben. So begrüsste die Schweizer Werbung SW zum Beispiel die geplante Revision der Radio- und Fernsehverordnung RTVV, da dadurch eine liberalere Werbeordnung geschaffen wird. Lediglich betreffend Öffnung der SRG-Sites für Online-Werbung und Sponsoring wurde der Vorbehalt angebracht, dass aufgrund der Vorgabe des dualen Systems, dessen Ursprung aus einer Zeit stammt, als Internet noch keine medienrelevante Rolle spielte, wettbewerbsbelastende Verhältnisse entstehen könnten. Privatanbieter und Verleger sind auf die zusätzliche Möglichkeit solcher Einnahmen angewiesen.



Foto Schwenninger
  Dr. Marc Schwenninger
Rechtskonsulent der Schweizer Werbung, Dübendorf

  «Die kommerzielle Kommunikation befindet sich im Spannungsfeld zwischen verfassungsmässig geschützter Werbefreiheit und gesetzlichen Bestimmungen, welche die Werbung reglementieren. Trotz grosser Regelungsdichte werden in der Schweiz relativ wenige werberechtliche Auseinandersetzungen in teuren und jahrelangen Prozessen vor den staatlichen Gerichten geführt. Die Schweizer Werbung SW und die Lauterkeitskommission leisten einen unverzichtbaren Anteil, dass sich daran auch in Zukunft nichts ändert. »