Selbstkontrolle in der kommerziellen Kommunikation
Verstösse gegen die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation werden meistens nicht von Amtes wegen, sondern nur auf Klage von Konsumenten oder Konkurrenten hin verfolgt. Wo es aber an Klägern mangelt, fehlt es auch an Richtern. Zahlreiche Verstösse würden ungeahndet bleiben, hätte die Werbebranche nicht bereits seit 1966 durch ihre Selbstkontrolle für Ordnung gesorgt.
Tätigkeitsbericht 2010
Schweizerische Lauterkeitskommission

Inhalt
Privates Lauterkeitsrecht
Verfahren
Entscheide
Diagramme
Öffentlichkeitsarbeit
Zahlen und Fakten 2010
Selbstbeschränkung
Dokumentation und Information
Grenzüberschreitende Werbung
Zusammensetzung der Kommission
Organigramm
Stiftung und Stifter
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