Lauter unlautere Versprechungen
Dank der Hellseherin Sofia Dora wird alles gut, so die Botschaft
in Mailings, die von der Schweiz aus nach Frankreich und England
versandt wurden. Das Urteil der Schweizerischen Lauterkeitskommission:
Unlautere und leere Werbeversprechen von einer Person,
die gar nicht existiert.
«Sie sind der/die Auserwählte», jubiliert Sofia
Dora, ausgezeichnet mit der Goldenen Pyramide 2000 des Internationalen
Festivals der Hellseher, in ihren umfangreichen Mailings, die sie
von Lausanne aus in Frankreich oder England streute. Viel verspricht
die freundlich dreinblickende Dame, wahlweise Geld, Erfolg, Glück
oder bei Bedarf auch gute Prüfungsergebnisse. Sozusagen den
Himmel auf Erden. (Ansicht)
Als klarer Beweis ihrer Fähigkeiten wartet mitunter auch ein
ansehnlicher Check auf den glücklichen Empfänger, den
es lediglich einzulösen gilt. Alles was es zum grossen Gewinn
und sprudelndem Geldsegen noch braucht, ist eine Rückmeldung
sowie die Überweisung von 40 bis 80 Franken für
die angepriesene astrologische Hellseher-Studie und die ultimative
persönliche Lotterie-Siegesnummer. Dabei fordert Dora: Be quick!
Es gilt, keinen Moment zu verlieren. Denn wer nach magischen 13
Tagen noch nicht geantwortet hat, der hat das Glück verspielt.
Mit der Einbezahlung der Summe findet dieses allerdings so oder
so sein Ende: Eine Sofia Dora gibt es nicht (da eine fiktive Person),
den versprochenen Riesencheck auch nicht, und ein allfälliger
Glückssegen dürfte ebenfalls auf andere Quellen zurückzuführen
sein. Dafür kommt die Erkenntnis, dass das Vertrauen und die
Hoffnungen von Menschen missbraucht wurden. Ein Vorgehen, das unlauter
ist, wie die Dritte Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission
befand. Insbesondere widerspricht der Auftritt der Unternehmung
unter der Bezeichnung «Sofia Dora» den Vorschriften
über die Firmen-Gebrauchspflicht: Es muss mit der Firmenbezeichnung
geworben werden und es dürfen keine tatsächlichen oder
fiktiven Einzelpersonen vorgeschoben werden. Über die Begleichung
des in der Werbung teilweise vorhandenen unbedingten Zahlungsversprechens
müsste der schweizerische Zivilrichter befinden. Auch in den
Empfängerländern Frankreich und England verletzen die
Mailings von «Sofia Dora» diverse Regeln betreffend
der Lauterkeit in der (Direkt-)Werbung, die somit unlauter und zu
unterlassen sind. Die «Firma» hinter «Sofia Dora»
hat den Beschluss der Schweizerischen Lauterkeitskommission ignoriert.
Deshalb ist die Publikation des Beschlusses verfügt worden.
Jede Person ist befugt und legitimiert, Werbung und andere kommerzielle
Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Schweizerischen
Lauterkeitskommission zu beanstanden.
Telefon: 0900 211 001 (CHF 1.-/Min. Festnetztarif), E-Mail: info@lauterkeit.ch, Internet: www.lauterkeit.ch
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