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Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation
Als wirtschaftspolitisches Sprachrohr wird die Schweizer Werbung nur ernst genommen, wenn sie sich selbst um Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation bemüht.
Sie tut dies mit der paritätisch zusammengesetzten (Werber, Konsumenten, Medienschaffende) Schweizerischen Lauterkeitskommission. Sie ist das ausführende Organ der Stiftung der Schweizer Werbung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation.

Fälle vor der Lauterkeitskommission  
Dokumentation  
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Aktuell


25. Januar 2012

Eine Frage des Umfeldes

Werbung für erotische Artikel, an der eigentlich nichts auszusetzen wäre, wird dann problematisch, wenn sie in einem Medium publiziert wird, das auch für kinder- und familienorientierte Produkte wirbt.

Grundsätzlich ist an der Werbung nichts auszusetzen, sie wirbt zwar für erotische Artikel, erfüllt den Tatbestand der Pornografie jedoch nicht. Dennoch war sie einem Konsumenten ein Dorn im Auge, weil die kommerzielle Kommunikation erstens ziemlich anstössige Wörter enthielt und vor allem, weil sie in einem Prospekt publiziert war, der in einer Auflage von 2.1 Millionen Exemplaren breit gestreut wurde und ein überaus vielseitiges Angebot enthielt, das sich an Familien und Minderjährige richtet. Er reichte Beschwerde ein.

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK), hiess die Beschwerde gut, weil sie neben der Anzeige auch den Charakter des Mediums in Betracht zog, in welchem die Werbung publiziert worden war. Sie schreibt: «Betrachtet man das Inserat im Rahmen der Art und des Charakters des Mediums (Katalog) so ist von einer anderen Beurteilung auszugehen». Die SLK hat festgestellt, dass im fraglichen Katalog auch Abonnenten für Tierzeitschriften, ein Versandhaus für kinder- und familienorientierte Produkte und vieles mehr beworben werden. Es handle sich auf jeden Fall nicht um ein Werbemedium, das erkennbar und explizit an Erwachsene gerichtet wäre. Folglich und mit Sicht auf minderjährige Jugendliche und Kinder ist die Darstellung im Kontext dieses Kataloges als unangemessene Darstellung von Sexualität gemäss Grundsatz Nr. 3.11 zu werten.


Weitere Beschlüsse der Zweiten Kammer.

Piero Schäfer, Kommunikation
schaefer@pieroschaefer.ch, 044 383 85 77 / 079 405 49 05

Jede Person ist befugt und legitimiert, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) zu beanstanden. Die SLK ist ein Organ der Stiftung der Schweizer Werbung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Tel. 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch, www.faire-werbung.ch

 

Sekretär der Lauterkeitskommision
Dr. Marc Schwenninger
Kappelergasse 14
Postfach 2744
8022 Zürich
Tel 044 211 79 22/ Fax 044 211 80 18

Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation
Präsident: Carlo Schmid-Sutter
Sekretariat: Ursula Gamper, Kappelergasse 14, 8022 Zürich
Tel 044 211 40 11 / Fax 044 211 80 18

Auskunft:
Piero Schäfer, Beauftragter für Kommunikation der Lauterkeitskommission,
Tel 044 383 85 77
E-Mail: schaefer@pieroschaefer.ch

   

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  Pascale Bruderer
Politologin/
Nationalrätin, ehemalige Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission

  «Fairness und Respekt sind zentrale Werte unserer Gesellschaft. Auch die Werbung hat sich danach zu richten: Sie darf nicht irreführen, diskriminieren oder unnötig verletzen, sie muss qualitativen Ansprüchen genügen und dem Lauterkeitsrecht entsprechen. Das ist Aufgabe und Motivation der Lauterkeitskommission, dafür setzen wir uns ein – im Interesse sowohl der Konsumentinnen und Konsumenten als auch der Wirtschaft.»