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Beschwerden



 
Fälle vor der Lauterkeitskommission

Beschlüsse (PDF)
Hinweis zur Publikation von SLK-Entscheiden durch die Parteien

Kammer = Beschwerdeverfahren
Plenum = Rekursverfahren

Bei den nachfolgenden Entscheiden handelt es sich um die Originalbeschlüsse in der jeweiligen Verfahrenssprache.

Plenum 020507
Dritte Kammer 020507

Zweite Kammer 120607
Erste Kammer 180907
Plenum 311007
Zweite Kammer 311007
Dritte Kammer 141207
Erste Kammer 050208
Plenum 160408
Dritte Kammer 160408
Zweite Kammer 110608
Erste Kammer 17090

Zweite Kammer 291008
Dritte Kammer 140109

Erste Kammer 110309
Plenum 130509
Zweite Kammer 130509
Dritte Kammer 010709
Erste Kammer 071009

Plenum 041109

Zweite Kammer 041109
Dritte Kammer 130110
Erste Kammer 170310
Plenum 120510
Zweite Kammer 120510
Dritte Kammer 300610
Erste Kammer 150910
Plenum 031110
Zweite Kammer 031110
Dritte Kammer 190111
Erste Kammer 160311
Plenum 110511
Zweite Kammer 110511
Dritte Kammer 290611
Erste Kammer 140911
Plenum 021111
Zweite Kammer 021111


Den Parteien eines Beschwerdeverfahrens vor der Schweizerischen Lauterkeitskommission ist es nicht untersagt, Entscheide der Kommission in Medien etc. zu kommunizieren. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheide richtig und nicht irreführend kommuniziert werden müssen. Unrichtige oder irreführende Angaben über Entscheide der Lauterkeitskommission können gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen (Art. 3 lit. a und b UWG). Solche Verstösse können die üblichen zivilrechtlichen Folgen haben (Verbotsurteil, Schadenersatz, Gewinnherausgabe etc.) und können auch strafrechtlich verfolgt werden (Gefängnis bis zu drei Jahren oder Busse bis zu CHF 100'000., Art. 23 UWG).Die Veröffentlichung eines Entscheides liegt im Risiko der Partei, welche den Entscheid kommuniziert. Allfällige Ansprüche der Gegenpartei oder Dritter, welche aufgrund der Veröffentlichung entstehen können, sind der veröffentlichenden Partei gegenüber geltend zu machen.


Sanktionen
Neu: Office Partners GmbH – Weiterer Anruf trotz Aufforderung zur Unterlassung
VIP-Clinic GmbH - Unlautere Verteilung von Werbeflyern

Swiss Money Report
– Unerwünschte Werbefaxe

Unerwünschte Faxe trotz Abmahnung

Verdruss mit Gewinnspielen

15 Jahre Garantie
Reisescheck als Gewinn
Paradiesisches Versprechen
Unerwünschte Faxwerbung
Unlautere Rentenversprechungen
Unlautere Mahnungen
Keine schmucke Werbung
Lauter unlautere Versprechungen



Medienmitteilungen zu einzelnen Fällen

Medienmitteilungen zu allgemeinen Themen

   

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