Der Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation (VISCOM), der Verband Werbetechnik Print (VWP ) sowie COPYPRINTSUISSE (Verband Schweizerischer Reprografiebetriebe) gründeten im Sinne von Art. 60 des neuen Berufsbildungsgesetzes einen Berufsbildungsfond. Dabei sollen alle Betriebe in der grafischen Industrie, die in der Konzeption, Gestaltung, Datenaufbereitung, der Datenübernahme und Datenverarbeitung tätig sind, einen Beitrag von 200 Franken pro Jahr und Angestellten der entsprechenden Fachrichtung in diesen Berufsbildungsfond entrichten. Dies würde demnach alle Polygrafen betreffen – unabhängig davon, ob sie als Einzelkämpfer unterwegs sind oder bei Fotografen oder aber vor allem auch in Werbeagenturen angestellt sind.
Unter dem Motto der Solidarität sollen also alle Betriebe «bestraft» werden, die Polygrafen angestellt haben. Immer unter dem Deckmantel der Bildung, weil «alle für die Ausbildungskosten aufzukommen hätten».
Viele der Verbände, die Schweizer Werbung SW ist da keine Ausnahme, wurden im Rahmen der Vernehmlassung (bewusst?) nicht konsultiert. Die SW hat erst über Dritte erfahren, dass hier etwas im Tun sei. Man wollte wohl von Anfang an keine kritischen Stimmen mit einbeziehen.
Selbstverständlich unterstützt der Verband Schweizer Werbung SW generell sämtliche Aktivitäten, die dem dualen Bildungssystem nützen, und die SW ist sowohl in der Grundbildung der Fachrichtung Kommunikation als auch in den Berufsprüfungen zum/zur Kommunikationsplaner/in und den Höheren Fachprüfungen mit der/dem Kommunikationsleiter/in aktiv vertreten.
Uns stört jedoch in erster Linie der über alle Fachzweige ausgelegte Berufsbildungsfond, der vor allem für die VISCOM (Zwangs-)Gelder generieren soll, ob diese nun von Mitgliedern ihres Verbandes kommen oder nicht. Ebenfalls existieren lediglich vage Ansätze zur Verwendung dieser Gelder. Störend ist dabei auch, dass unter anderem politisch einflussreiche Bereiche wie die Schweizer Presse von dieser Regelung ausgeklammert wurden (Ausnahmeregelung: «Die in der Zeitungsredaktion anfallenden Tätigkeiten im Bereich der technischen Redaktion von Tageszeitungen, die durch das technische Redaktionspersonal ausgeführt werden»).
Zu einer Klärung der Situation wurden Vertreter der SW erst nach mehrmaligem Nachfragen wenige Tage vor dem Sitzungstermin eingeladen. So bleibt natürlich der schale Nachgeschmack, dass man bewusst keine negativen Stimmen zu Wort kommen lassen will. Dass verschiedene Branchenverbände es nicht für nötig hielten, an der Sitzung teilzunehmen und den kritischen Stimmen einen grösseren Nachdruck zu verleihen, ist enttäuschend.
Die Schweizer Werbung SW, vertreten durch den Ausbildungsverantwortlichen Heinz Egli, ist nach wie vor der Meinung, dass die VISCOM hier über das Ziel hinausschiesst und der gesamten, äusserst heterogenen Branche, keinen Gefallen tut. Es werden nun einzelne der an der erwähnten Sitzung vom 9. Dezember in Bern eingebrachten Änderungswünsche berücksichtigt und das überarbeitete Papier nochmals vorgelegt. Wir lehnen diesen Berufsbildungsfond der grafischen Branche aber auch in dieser überarbeiteten Form weiterhin auf schärfste ab und haben dies an der Sitzung klar zum Ausdruck gebracht. Ob die Initianten des Fonds und das BBT unsere Einwände ernst nehmen, ist nach deren gemachten Aussagen zu bezweifeln.
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