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Shake hands nach der Podiumsdiskussion:
Markus Mosimann (l.) und Rémy Müller.
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Nach der Einführung des Rechtskonsulenten der SW, Marc Schwenninger, stellte der erste Referent, Markus Mosimann, Leiter der Koordination Handel und Werbung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) sein Amt kurz vor. Und gab dann einen informativen Überblick über die Richtlinien, welche er anzuwenden hat, wenn es um Werbung von Spirituosen geht. Mit plakativen Beispielen brachte er den rund 35 TeilnehmerInnen des Workshops näher, dass seine Aufgabe nicht immer leicht sei, weil die entsprechenden Gesetzgebungen einen gewissen Interpretationsspielraum liessen. Mosimann hatte denn auch in der anschliessenden Diskussion keinen leichten Stand bei den Werbern, nicht zuletzt, weil er auch wirklich strittige Beispiele vorlegte, bei welchem ein «normaler» Konsument, der keinen Bezug zu Grafik hat, vermutlich zwischen der abgelehnten und der bewilligten Variante des Sujets keinen Unterschied bemerkt hätte. Diese «Offenheit» ist dem EAV-Mann indes durchaus zugute zu halten.
Allein: Im darauf folgenden Referat von Rémy Müller, Account Director Exxtra Kommunikation, wurde dann auch klar, weshalb die EAV und deren Entscheide nicht immer nachvollziehbar sind. Müller legte reihenweise Sujets auf, die für ihren Kunden Bacardi Schweiz erarbeitet wurden und die – was offenbar nicht branchenüblich ist – von der Agentur konsequent dem EAV zur Beurteilung vorgelegt werden. Müller zeigte auf, dass es eben durchaus Sujets gab, von denen er auf Grund seiner Erfahrung mit dem EAV wohl gewettet hätte, dass sie abgelehnt würden – die dann aber bewilligt wurden. Und andere wiederum, die er als bewilligungsfähig beurteilt hätte, die dann aber zu seinem Erstaunen abgelehnt wurden. Ihn störe, dass die Kriterien, die dem Bewilligungsverfahren zugrunde liegen, «ziemlich schwammig» seien, und man eigentlich nie abschätzen könne, wie das EAV nun eben urteilen würde. Er legte auch eine Printanzeige eines Konkurrenzproduktes für Spirituosen auf, die kürzlich in einer Sonntagszeitung abgedruckt wurde, aber die offensichtlich nicht zur Bewilligung vorgelegt wurde. Die Vertreter des EAV mussten denn eingestehen, dass sie keine Kenntnis von der – offensichtlich nicht gesetzeskonformen – Anzeige hatten. Mosimann sagte aber auf eine entsprechende Frage aus dem Plenum, man werde einschreiten, weil es sich bei Verstössen gegen die Werbebestimmungen um ein Offizialdelikt handle.
Das Dilemma wurde auch in der anschliessenden Diskussion offenbar, wo auch noch Beispiele aus dem Internet aufgeführt wurden, welches noch schwieriger kontrollierbar ist, und wo es teilweise absurde Situationen gibt, weil Sites, die in anderen Ländern gehostet werden, nicht den Schweizer Gesetzen unterstünden.
Mosimann gab dann noch eine kurze Einschätzung auf die anstehende Gesetzesrevision und ermunterte die Anwesenden, sich an der Vernehmlassung aktiv zu beteiligen, so könnten sie durchaus Einfluss nehmen. Piero Schäfer erwähnte, dass die SW dies natürlich für ihre Mitglieder tun werde – wie sie es immer tut, wenn die kommerzielle Kommunikation von Gesetzgebungen betroffen ist.
Ein (ernüchtertes) Fazit von Werber Müller war dann aber, dass Kreativität eigentlich fast nicht möglich sei. Dass es Nerven, Geld und Manpower verpuffe, wenn man wie Exxtra sich an die Richtlinien halte, und als fairer Partner die Sujets eben immer vorab dem EAV vorlege. Er sei auch schon versucht gewesen, dies nicht mehr zu tun und einfach zu hoffen, dass die Beamten des EAV es gar nicht mitkriegen würden. Blieb aber letztlich bei der Haltung, auch weiterhin fair zu bleiben, forderte aber auch ein, dass das EAV schon genauer hinschauen müsste, damit nicht Agenturen, die sich eben an die Spielregeln halten, am Schluss noch die Gelackmeierten seien. Und die anderen quasi «belohnt» würden.
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