Allein schon die Tatsache, dass es eine Einigungskonferenz zur Lösung der Differenzen zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat brauchte, zeigt, wie umstritten diese Vorlage war. Und es war aus Gründen der Rechtssicherheit nötig, dass endlich eine Klärung erfolgte und das RTVG entsprechend ergänzt wird. Wie immer in umstrittenen Sachthemen war die Abwägung der Rechtsgüter eine heikle Sache. Trotz Opposition aus Präventions- und anderen Kreisen entschied man sich schliesslich für die europäische Regelung und die Filmförderung. Dies ist insofern zu begrüssen, als jetzt hierzulande gleiche Verhältnisse für alle gelten. Und den Werbetreibenden aus den betroffenen Branchen stehen nunmehr neue Wege für die Kommunikation offen. Das kann man im Zeitalter der grassierenden Werbeverbote mit Erleichterung aufnehmen. Dass trotzdem nur verhalten zu jubeln ist, hängt nicht zuletzt mit der Frage zusammen, ob die Liberalisierung nicht zu einer Gegenreaktion bei anderen Gesetzen führen wird.
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