Die entsprechende Verordnung, deren Anhörungsverfahren bis am 4. September läuft, geht nun aber in zahlreichen Punkten weit über die im Gesetz formulierten Vorschriften und Verbote hinaus. Statt Schutz der Nichtraucher wird ein eigentliches und weitreichendes Konsumverbot angestrebt. Zahlreiche Forderungen in der Verordnung wirken bevormundend, sind überrissen und werden deshalb von der Schweizer Werbung SW abgelehnt.
Konkret in seiner Aufgabenstellung betroffen ist der Kommunikationsverband durch Artikel 4 Abs. 2, in welchem gefordert wird, dass die Kennzeichnung von Raucherbetrieben keinen Werbecharakter aufweisen dürfe. Diesen Passus lehnt die Schweizer Werbung SW klar ab. Entweder entsprechen diese Räume den gesetzlichen Bestimmungen und sind damit legal oder sie sind es nicht. Es ist nicht einzusehen, warum legal betreibbare Räume nicht beworben werden sollen.
Nicht nachvollziehbar ist, inwiefern eine werbewirksame Aufschrift und Deklaration einem Nichtraucher Schaden zufügen kann. Denn: Kein Nichtraucher wird sich durch eine Werbeaufschrift und sei sie noch so attraktiv, dazu verführen lassen, ein Raucherlokal zu betreten.
Die Verordnung weist unserer Meinung nach allzu viele ideologisch gefärbte Einschränkungen auf, die weit über den Gesetzestext hinausgehen und ist damit in dieser Form abzulehnen.
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