Die Statistik der Schweizerischen Lauterkeitskommission ist ein Spiegel für das Verhalten der Kommunikationsbranche. Sie gibt unter anderem Auskunft darüber, wieviele Beschwerden im Laufe des Jahres eingereicht worden sind, welche Tatbestände am häufigsten zu registrieren und welche Medien zahlenmässig am häufigsten Träger von kritisierten Kampagnen waren.
2008 sind insgesamt 311 Beschwerden bei der Kommission eingegangen, das sind rund 25 mehr als im Vorjahr. Die vier am häufigsten zu behandelnden Tatbestände (Irreführung, Aggressive Verkaufsmethoden, Sexismus und Gewinnspiele) standen auch 2008 wieder an der Spitze der Statistik. Allerdings hat es einen Abtausch gegeben, indem die Irreführung mit 27.9% aller Beschwerden die Aggressive Verkaufsmethode mit 19% abgelöst hat. Sexismus-Beschwerden sind leicht zurückgegangen auf 13.5%, und bei den Gewinnspielen registrierte man zum zweiten Mal einen Rückgang (10.9%).
DM-Beschwerden: seit 2005 rückläufig
Lange Jahre stand das Direktmailing mit grossem Abstand an der Spitze derjenigen Medien, gegen welche am meisten Beschwerden eingingen. Im Jahre 2002 beispielsweise fielen 66.9% aller Beschwerden auf diese Sparte. Das hat sich markant geändert: Seit 2005 (44.3%) sinkt der Anteil stetig. Von 34% Beschwerdeanteil im Jahr 2006 ist der Prozentsatz 2007 auf 32.2% und im Jahre 2008 auf 27.7% zurückgegangen.
Ob dies aufgrund verbesserter Selbstkontrolle und/oder der Tätigkeit der Lauterkeitskommission geschehen ist, lässt sich nicht feststellen. Fakt ist, dass die Beschwerden rückläufig sind und dass – wenig überraschend – das Internet begonnen hat, DM statistisch als Beschwerdemedium näher zu rücken. 2002 waren lediglich 3.5% der Beschwerden gegen Kommunikation im Internet gerichtet, 2008 waren es immerhin schon 18.4%.
Hinter DM und Internet folgen Telefon/Fax (16.4%) sowie Plakate. Mit 15% liegt die Aussenwerbung an vierter Stelle. Tendenz steigend. Positiv formuliert kann man sagen, dass Plakate als Werbeträger eben auffallen.
Neben den statistischen Fakten sind vor allem zwei Anpassungen in den Grundsätzen zu erwähnen. Es ist ein neuer Grundsatz Nr. 1.1 formuliert worden, in welchem die Kriterien aufgezählt sind, die bei der Auslegung und Beurteilung von kommerzieller Kommunikation Anwendung finden. Zwar flossen diese Punkte bereits bisher in die Beurteilung ein, mit der Aufnahme der Kriterien im Grundsatzartikel sind sie aber transparent und klar offen gelegt.
Die zweite Anpassung betrifft Grundsatz Nr. 3.12, welcher im Zusammenhang mit dem neuen RTVG geringfügig abgeändert wurde. Der Grundsatz regelt die Trennung zwischen redaktioneller Information und kommerzieller Kommunikation.
Der Tätigkeitsbericht 2008 kann bezogen werden bei der Schweizer Werbung SW, Tel. 0900 211 001
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