Die Schweizer Werbung SW engagiert sich seit über 85 Jahren im Interesse
der drei konstituierenden Gruppen der kommerziellen Kommunikation
(Werbauftraggeber, Werbeagenturen, und Medien) für liberale
Wirtschaftsbedingungen. Insbesondere wendet sie sich gegen Werbeverbote,
welche in ihrer Wirkung höchst umstritten und aus unserer Sicht
unverhältnismässig sind. Im Rahmen dieses Engagements hat sich die
Schweizer Werbung stets für Präventionsmassnahmen stark gemacht und
diese auch in ihr Argumentarium einfliessen lassen.
Schon aus diesem Grund ist die Schweizer Werbung nicht prinzipiell gegen
ein Gesetz, welches helfen kann, die Gesundheitsprävention besser zu
koordinieren und zu intensivieren. Insbesondere unterstützt die Schweizer
Werbung Massnahmen, welche dazu beitragen, die Gesundheit der
Bevölkerung zu erhalten und wo nötig zu fördern.
Präventiv sinnvoll sind aus Sicht der Schweizer Werbung in erster Linie
kommunikative Kampagnen, welche die Bevölkerung dazu anhalten, sich
vernünftiger und gesünder zu ernähren und sich mehr und regelmässig zu
bewegen und Sport zu treiben. Von dieser Art Prävention
(Verhaltensprävention) ist die Schweizer Werbung überzeugt.
Wie andere Wirtschaftsverbände auch ist die Schweizer Werbung interessiert
an einer gesunden Bevölkerung und gesunden Mitarbeitenden und
befürwortet die Erreichung dieses Zieles auf kommunikativem und medialem
Weg.
Art 2 Abs. 3
Die genannten «Präventionsmassnahmen» könnten freilich auch
Werbeverbote umfassen. Im Nationalen Programm Ernährung und Bewegung
ist jedenfalls die Rede davon, dass der Marketingdruck auf die Bevölkerung
reduziert werden müsse. Auch wenn sie nicht explizit erwähnt sind,
befürchtet der Verband weitere Werbeeinschränkungen. Da die Schweizer
Werbung diese für wenig nützlich, gleichzeitig aber für wirtschaftsfremd hält,
zumal es sich bei Lebensmitteln um legale Produkte handelt, schlägt sie vor,
Artikel 2 Abs. 3 folgendermassen zu ergänzen:
«Massnahmen nach diesem Gesetz müssen verhältnismässig, angemessen
und notwendig sein. Massnahmen, welche Einschränkungen der
individuellen Selbstbestimmung oder der Wirtschaftsfreiheit bewirken, sind
zudem nur zulässig, wenn ein klarer, unbestrittener wissenschaftlicher
Wirkungsnachweis einer solchen Massnahme vorliegt.»
Die Schweizer Werbung unterstützt auch weiterhin sinnvolle
Präventionsmassnahmen und trägt das Ihre dazu bei: Als Initiantin und
wichtigste Trägerin der Schweizerischen Lauterkeitskommission überprüft sie
regelmässig heikle Aussagen in der Lebensmittelwerbung. Gerade im
Ernährungsbereich hat die LK bereits des öftern korrigierend eingegriffen.
Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung
Die Schweizer Werbung kann die Notwendigkeit der Schaffung eines neuen
Präventivinstitutes sowie eines entsprechenden Gesetzes nicht erkennen.
Falls ein solches Institut tatsächlich nötig wäre, was die Schweizer Werbung
verneint, könnten die notwendigen Bestimmungen ins PrävG integriert
werden.
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