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Die Situation betreffend Werbeverbote in der Schweiz wird immer unübersichtlicher. Wer heute schweizweit eine Kampagne für Tabak oder Alkohol lancieren will, muss sich genau erkundigen, wo was erlaubt respektive verboten ist. Die diversen neuen Gesetze sind enorm unterschiedlich und fordern von Werbe- und Mediaagenturen einen massiven Abklärungsaufwand. Die Schweizer Werbung SW hat die jüngsten Entwicklungen aufdatiert und eine Tabelle mit den im Moment geltenden Vorschriften zusammengestellt. In insgesamt 21 Kantonen sind Motionen lanciert worden, lediglich drei Kantone haben Werbeverbote abgelehnt.
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