Zusammenfassende Stellungnahme
Das Nationale Programm Tabak hat zum Ziel, die Zahl der tabakbedingten Todes- und Krankheitsfälle in der Schweiz zu reduzieren. Diesem Anliegen kann die Schweizer Werbung SW durchaus zustimmen. Bloss kann sie sich nicht mit allen Massnahmen, die im Programm vorgeschlagen werden, einverstanden erklären. Insbesondere hält sie die geplanten Werbeeinschränkungen nicht für sinnvoll und angesichts des seit Jahren sinkenden Zigarettenkonsums für unverhältnismässig.
1. Vorfrage
Was ist ein Nationales Programm? Wo sind die Rechtsgrundlagen für dieses Programm zu finden? Welches ist die rechtliche Bedeutung und Verbindlichkeit eines solchen Programmes? Handelt es sich um eine blosse PR – Aktion des BAG?
Der Begriff «NP» insinuiert eine gesetzlich abgestützte, vom zuständigen politischen Organ beschlossene Staatsaktion.
2. Stellungnahme in der Sache
Der Zigarettenkonsum hat im Februar 2008 den tiefsten Stand seit 40 Jahren erreicht. Im Jahr 2007 sind 30 Millionen Päckli Zigaretten weniger verkauft worden als noch im Vorjahr. In den vergangenen zehn Jahren sanken die Zigarettenverkäufe insgesamt um rund 17 Prozent.
Auffallend ist der Rückgang besonders bei den Jugendlichen: Zwischen 2001 und 2006 ging der Anteil Rauchende gemäss BAG um 20% zurück . Und das in einer Phase nota bene, in welcher keinerlei Werbeeinschränkungen galten (ausser in Genf). Dies beweist einmal mehr, dass Werbung den Konsum nicht in der behaupteten Weise beeinflusst.
Die Entwicklung ist vielmehr auf zahlreiche andere Faktoren zurück zu führen: In erster Linie sind die massiv höheren Preise sowie die kontrollierte Erhältlichkeit des Produktes (Jugendschutz) zu nennen, dazu kommen der generelle Gesundheitstrend, die politische Arbeit des BAG und ein intensives Lobbying zahlreicher Gesundheitsorganisationen. Ein grassierender Anti-Raucher-Druck, der sich nicht zuletzt in politischen Vorstössen zugunsten von Rauchverboten in öffentlichen Räumen und Restaurants niedergeschlagen hat, trug das übrige zum Rückgang bei. Die Massnahmen, zu denen die Schweizer Werbung grösstenteils ebenfalls stehen kann, scheinen also erfolgreich gewesen zu sein.
Aber: Zu den Forderungen der Tabakgegner gehören von je her Werbeverbote. Dies obschon die immer wieder zitierte Weltbankstudie feststellt, dass partielle Werbeverbote am Konsum nichts ändern, und auch in Ländern mit totalem Werbeverbot kein schlüssige Korrelation zwischen Werbevolumen und Konsum registriert werden konnte. Italien ist das beste Beispiel dafür: Dort herrscht bereits seit 1962 ein totales Werbeverbot, welches der Staat zum Schutz des Tabakmonopols erlassen hatte. Der Konsum hat dennoch stetig zugenommen. Erst das Rauchverbot in Restaurants hat eine Veränderung gebracht.
In der Schweiz bezieht sich das in diversen Kantonen erlassene Werbeverbot praktisch ausschliesslich auf die Plakatwerbung. In diversen Gesetzen ist ausserdem die Rede von Werbeverbot in öffentlichen Räumen, eine Formulierung, welche wenig griffig ist, vor allem weil die Frage, ob Kinos dazu gehören, nicht klar beantwortet wird. Beschränkt sich das Werbeverbot also auf Plakate, dann handelt es sich um ein partielles Werbeverbot, von welchem sogar die Weltbankstudie schreibt: «Dementsprechend haben Untersuchungen, welche die Wirkung partieller Verbote der Zigarettenwerbung untersucht haben, geringe oder keine Auswirkungen auf das Rauchen festgestellt».*
Das NPT sieht Einschränkungen der Tabakwerbung vor. Die Schweizer Werbung hält solche Massnahmen für ineffizient und unverhältnismässig. Und als Vertreterin aller werbetreibenden Medien muss die einseitige Massnahme zuungunsten der Plakate als Eingriff in die Marktsituation betrachtet werden. Schon deshalb lehnt die Schweizer Werbung ein solch diskriminierendes Verbot ab.
Die Zigarettenindustrie hat sich seit Jahren Selbstbeschränkungen in der Werbung auferlegt, welche zwischen Swiss Cigarette und der Schweizerischen Lauterkeitskommission in der Vereinbarung «Selbstbeschränkungen der Zigarettenindustrie in der Werbung» vom 27. April 2005 getroffen worden sind. Sie betreffen zum Beispiel Werbung in Printmedien, Aussenwerbung, Werbeartikel, Werbeveranstaltungen und Sponsoring. Die Lauterkeitskommission führt eine Liste mit all jenen Zeitschriften, die in erster Linie von Jugendlichen gelesen werden und deshalb von der Zigarettenwerbung ausgeschlossen sind.
Werbeverbote werden dazu führen, dass die Tabakfirmen ihre Marketinganstrengungen auf andere Bereiche verlegen werden. Wenn man ihnen die sicht- und kontrollierbare Kommunikation in den klassischen Medien verbietet, werden sie andere Kanäle aktivieren. Es ist naiv anzunehmen, die Industrie werde auf die Kommunikation für das immer noch legale Produkt verzichten. Die geplanten Werbeverbote werden die kommerzielle Kommunikation gewissermassen in den Untergrund vertreiben, was nicht im Sinne einer sinnvollen Präventionspolitik sein kann.
Die bisher getroffenen Massnahmen, vor allem jene zum Schutz der Nichtraucher, scheinen einen Stimmungswandel in der Bevölkerung und bei den Politikern hervorgerufen zu haben. Seinem Ziel, Nichtrauchen als Norm zu betrachten, ist das BAG schon sehr nahe gekommen.
3. Im Einzelnen
Strategisches Ziel 2
Ein weiteres Ziel des NPT ist die erhöhte Kenntnis der Schädlichkeit des Tabakkonsums. Gerade hier liefert die Werbung als Medium wertvolle Dienste. Die Industrie hat als Massnahme der Selbstkontrolle die Warnaufdrucke auf den Plakaten und Inseraten sowie in den Kino-Spots bereits im September 1999 von sich aus lanciert. Seither ist die Warnung auf jedem Werbemittel prominent platziert. Insofern ist Werbung (auch wenn das etwas zynisch klingen mag) das beste Kommunikationsmittel für die aufklärende Message.
Strategisches Ziel 3
Es ist nicht einzusehen, warum die Schweiz den europäischen acquis communautaire übernehmen soll in Bereichen, in denen sie vertragsrechtlich dazu nicht verpflichtet ist. Der acquis communautaire wird von der Bundesverwaltung (und auch vom Bundesrat) immer zur Begründung für die Einführung von neuen Normen in der Schweiz herangezogen und damit der Eindruck erweckt, man habe keine andere Wahl, als sich dem europäischen Recht anzupassen. Das ist argumentativ unehrlich, demokratiepolitisch bedenklich und geeignet, das Vertrauen in die Bundesbehörden noch mehr zu untergraben. Der acquis communautaire muss nicht übernommen werden, also soll er auch nicht übernommen werden.
Strategisches Ziel 7
Gemäss NPT sollen die Kantone auch weiterhin ihre Bemühungen in Sachen Tabakprävention fortsetzen. Diese hat aber gerade im Bereich der Werbeverbote zu einer totalen Rechtsunsicherheit geführt: Kaum jemand mehr hat den Überblick über bestehende Verbote. Was in einem Kanton erlaubt ist, ist im anderen verboten. Und umgekehrt. Die Schweizer Werbung hält diese föderalistische Vorgehensweise nicht für zielführend und lehnt deshalb kantonale Verbote ab.
Piero Schäfer
*«Der Tabakepidemie Einhalt gebieten», Eine Veröffentlichung der Weltbank, Seite 58
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