Vorbemerkung
Ziel des Hearings war es, Informationen im Hinblick auf die Vernehmlassung des Präventionsgesetzes zu vermitteln, welche im Sommer 2008 ausgeschrieben werden soll. Nachdem vor 25 Jahren ein Vorschlag für ein solches Gesetz abgelehnt worden war, ging es laut Thomas Zeltner (Direktor des Bundesamtes für Gesundheit BAG) darum abzuklären, ob ein solches Gesetz, wie das der Bundesrat wünscht, erlassen werden soll.
Die Gegner des Gesetzes verneinen, dass es ein solches brauche, nötig sei vielmehr bessere Koordination zwischen Behörden (Kanton, Bund, Gemeinde) und privaten Institutionen. Genau um das gehe es aber, meinte Zeltner. Das Gesetz sei ein Rahmengesetz, welches unter anderem koordinative Missstände verringern soll.
Beim Hearing sollte in Erfahrung gebracht werden, ob diese Rahmenbedingungen weit genug gehen oder im Gegenteil zu weit gehen.
Bereits am Vortag hatte ein Hearing mit den Kantonsvertretern stattgefunden. Gemäss Zeltner ist dabei ein Konsens über die Notwendigkeit eines Gesetzes klar zutage getreten.
In der Folge erläuterte die Projektleiterin des Gesetzes, Salome von Greyerz den aktuellen Stand der Überlegungen.
Schwerpunkte
Das Gesetz, das neun Abschnitte enthält, soll schlank sein und nicht mehr als 30 Artikel umfassen.
Es enthält keine inhaltliche Schwerpunkte (z.B. Werbeverbote).
Die Kantone sind auch nachher zuständig für Prävention und Gesundheitsförderung, der Bund soll bloss subsidiär handeln. Z.B. bei gesamtschweizerischen Kampagnen (z.B. Stop Aids)
Es sind keine neuen Finanzierungsquellen vorgesehen. Gegenwärtig stehen in der Schweiz ca 1 Mia Franken für Prävention zur Verfügung, wobei der überwiegende Grossteil von privaten Institutionen generiert wird. Gemäss BR Couchepin «reicht diese Milliarde».
Juristische Diskussion
Im Anschluss an die Präsentation hatten die TeilnemerInnen Gelegenheit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen. Angesichts der Zusammensetzung des Gremiums (Es waren fast ausschliesslich Vertreter von Gesundheits- und ähnlich gelagerten Organisationen anwesend) ist es nicht weiter erstaunlich, dass kaum ernsthafte Kritik laut wurde.
Immerhin wurde darauf hingewiesen, dass die individuelle Prävention sowie die Selbstverantwortung zu wenig stark gewichtet sei. Und dass es an Kohärenz mit bestehenden Gesetzen fehle. Anderen waren die Begriffe zu wenig griffig definiert.
Mehrere Votanten zweifelten daran, dass es möglich sein soll, wirkungsvolle Prävention zu machen, ohne die Kosten zu erhöhen.
Deutlich wurde, dass die einzelnen Partikularinteressen zu wenig Beachtung fänden. Es meldeten sich zahlreiche Vertreter unterschiedlichster Organisationen, von Pro Senectute bis zur Suizid- und Suchtprävention, denen das Gesetz zu wenig spezifisch auf ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnitten sei.
Kritik kam von der Vertreterin der Städte. Sie forderte eine klare Beteiligung der Städte (3. Ebene), immerhin weise allein die Stadt Zürich 5% der gesamten Bevölkerung auf.
Die Diskussion war rein juristisch, man spürte, dass zwar Wohlwollen vorhanden ist, aber keineswegs Euphorie.
Das Schlusswort von Thomas Zeltner blieb unverbindlich. Es gehe jetzt darum, eine Balance zu finden zwischen dirigistischen und weniger dirigistischen Massnahmen. Er zeigte sich aber überzeugt, dass es gelingen werde, eine breite Zustimmung zu erreichen. Und dies obschon erheblicher Widerstand zu erwarten sei.
Quintessenz für die SW: Im jetzigen Zeitpunkt kann sie sich kaum äussern. Dies haben das «Komitee für eine sinnvolle Alkoholpolitik», bei welchem die SW Mitglied ist, und der SGB bereits schriftlich getan. Die spezifischen Massnahmen, welche die Werbewirtschaft tangieren werden, sind auch nicht in diesen gesetzlichen Grundlagen enthalten. Die SW wird sich dann im Sommer an der Vernehmlassung beteiligen.
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