Mit Genugtuung hat die Schweizer Werbung SW den Entscheid des Berner Grossen Rates zur Kenntnis genommen, wonach kein Gesetz gegen sexistische Werbung ausgearbeitet werden soll. Die SW zeigt sich insbesondere befriedigt über die Argumentation der Gegner des geplanten Werbeverbotes: Die Mehrheit des Parlamentes war der Meinung, dass sich die Selbstregulierung der Branche bewährt habe. Auch die Lauterkeitskommission nimmt den Entscheid gerne zur Kenntnis, welcher belegt, dass ihre Arbeit von politischen Gremien anerkannt wird. Das Berner Urteil bedeutet freilich nicht, dass die Kommission sich jetzt zurücklehnen kann, im Gegenteil, sie ist sich der Brisanz des Themas durchaus bewusst, nicht zuletzt deshalb hat sie den Grundsatz Nr. 3.11 über geschlechterdiskriminierende Werbung neu formuliert. Gleichzeitig wird die LK weiterhin alles daran setzen, die Branche zu sensibilisieren. Einerseits mit vermehrter Öffentlichkeitsarbeit, anderseits mit Veranstaltungen über sexistische Werbung: Am 9. Oktober findet im Zürcher Stadthaus ein Workshop über sexistische Werbung statt, an welchem das Thema kontradiktorisch diskutiert wird.
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