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Rolf Etter, Ursula Deiss und Andreas Tschumper vom Kantonalen Labor Zürich mit SW-Rechtskonsulent Marc Schwenninger (v.l.).
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Falsche oder fehlerhafte Kommunikation ist die zweithäufigste Ursache für Beanstandungen des Zürcher kantonalen Labors. Rund 16% der 1826 Mängel aus insgesamt 7564 erhobenen Proben sind im Jahr 2006 im Bereich Beschriftung festgestellt worden.
Bei der Beschriftung, und dazu zählt auch alle Werbemassnahmen, stehen die Unternehmen, die Werbeagenturen, aber auch die Medien und Anzeigenverwaltungen in der Pflicht, keine falschen oder irreführenden Angaben zu verbreiten. Sie alle können sich sonst auch strafbar machen, sei es als Urheber oder wegen Gehilfenschaft (z.B. die Medien).
Das Interesse müsste also gross sein. Zumal die «funktionellen Lebensmittel» boomen. Sie sollen einen günstigen Einfluss auf die Gesundheit haben. Und «Functional Food» will auch dementsprechend beworben sein.
Der SW-Workshop zum Thema «Werben mit der Gesundheit – aber ohne rechtliche Risiken und Nebenwirkungen» im Restaurant Weisser Wind in Zürich am 31. Mai stiess vor allem auf Werbeauftraggeberseite auf Interesse. Werbeagenturen waren spärlich vertreten.
Eine Flut von Vorschriften
Die Absenz der Werbevertreter mag etwas zu tun haben mit der Komplexität der Materie. Die Beschriftung der verpackten Lebensmittel ist verbunden mit einer Flut von gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. Im Grund geht es aber bei der Werbung für Lebensmittel und den am Workshop ebenfalls behandelten Kosmetika um Grundsätze, welche auch von der Stiftung für die Lauterkeit in der Werbung vertreten werden: Alle Angaben müssen den Tatsache entsprechen und sie dürfen keine falschen Vostellungen beim Konsumenten wecken.
Das Problem ist nur, dass die Vorschriften laufend den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Dazu zählen gesellschaftliche und politische Einflüsse, wie zum Beispiel die grassierende Verfettung der Bevölkerung oder die Anpassung an EU-Vorschriften. Es gilt also, sich auf dem Laufenden zu halten.
Föderalistische Auswüchse
Informationen dazu vermittelten am SW-Workshop vom Kantonalen Labor Zürich dessen Chef Dr. Rolf Etter, der Chemiker Dr. Andreas Tschumper und die Apothekerin Ursula Deiss. Geleitet wurde der Workshop vom SW-Rechtskonsulenten Dr. Marc Schwenninger.
Kantonschemiker Rolf Etter nahm kein Blatt vor den Mund und geisselte auch föderalistische Auswüchse. Sie führen dazu, dass in manchen Kanton erlaubt oder toleriert ist, was im anderen klar als Gesetzesbruch geahndet wird. Denn zuständig für die einzelnen Unternehmen ist jeweils das Labor desjenigen Kantons, in dem die Firma ihren Sitz hat.
Die detaillierten Unterlagen zu den fünf Referaten können für 25 Franken als PDF per E-Mail bestellt werden: info@sw-ps.ch.
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