Ab dem 1. April dürfen die privaten Radio- und TV-Sender mehr Werbung ausstrahlen. Der Bundesrat hat gestern Freitag beschlossen, die Werbe- und Sponsoringregeln für private Radio- und Fernsehstationen zu lockern. Grundsätzlich sind die TV-Sender nicht mehr verpflichtet, bei Werbeunterbrechungen zeitliche Mindestabstände einzuhalten. Zudem können einzelne Spots ab dem 1. April während der Übertragung von Sportereignissen ausgestrahlt werden. Es muss dabei jedoch wie bis anhin erkennbar bleiben, dass es sich um kommerzielle Botschaften handelt.
Die Schweizer Werbung SW, die Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation, begrüsst den Entscheid des Bundesrates und wird sich weiterhin für liberale Werberegelungen in der Werbewirtschaft einsetzen.
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